Schimmelbefall - Das Gutachterbüro Stuntebeck

Direkt zum Seiteninhalt

Schimmelbefall

Wegen Schimmelpilzen zu streiten lohnt sich nicht.

Schimmel in Wohnungen ist ein leidiges Thema und die Probleme mit Schimmel werden immer mehr. Bevor Sie sich streiten, sollten Sie sich Hilfe holen von einem Bausachverständigen für Schäden durch Schimmel.

Richtig reagieren bei Schimmel

Welches ist die richtige Reaktion, wenn Schimmel auftritt? Die Frage ist gar nicht so einfach zu beantworten und hängt von der Einzelsituation ab.

Ein Gutachten - schafft Klarheit.

Schimmel in der Mietwohnung:
"Meine Mieter lüften nicht und deshalb haben Sie Schimmel in der Wohnung. Jetzt machen Sie Ärger wegen des Schimmeles." Ganz ehrlich, diese Denkweise ist verständlich, aber oft genug auch falsch. Wenn Sie das dem Mieter sagen, haben Sie meist schon die Weichen in Richtung Gerichtsverfahren gestellt. Dies wird ihr Mieter meistens gewinnen, wenn Sie so einfachen Parolen folgen.

Wer hat Schuld an dem Schimmel?
Die Antwort ist: Weder Sie als Vermieter, noch Ihr Mieter. Schuld an Schimmel in der Wohnung ist immer die Feuchtigkeit.

Beispiel: Sie sind ein ordentlicher Vermieter Sie haben die Wohnung mit erstklassigen Fenstern ausgestattet und dann noch mit modernen Gas-Brennwert-Thermen ausgerüstet. Jetzt gibt es Schimmel. Es gibt keine Mängel an den ausreichend dicken Wänden und Ihr Mieter lüftet scheinbar auch richtig. Nun kommt der Sachverständige zu Ihnen und sagt "ziehen Sie den Heizungsbauer zur Verantwortung, er hat falsch geplant und ist einer Beratungspflicht nicht ausreuichend nachgekommen". Die meisten Gerichtsverfahren verlieren Vermieter, weil Sie vorher keinen Sachverständigen für Schimmel fragten. Der Mieter ist nicht an allem Elend dieser Welt schuld, er trägt nur sehr oft mit zur Schimmelbildung bei.

Ein Gutachten zu Schimmel ist nicht teuer
Ich komme zur Schadenaufnahme. Ich dokumentiere den Schaden und Untersuche den Schaden mit Messgeräten aber ohne öffnen von Bauteilen. Sie bekommen dann nach einigen Tagen das Gutachten zu den Schaden durch Schimmel Schimmelpilze. Die Kosten muss der Auftraggeber auslegen, aber im Fall oben wird die Haftpflichtversicherung vom Heizungsinstallateur die Kosten übernehmen müssen.


Ich helfe auch Mietern bei Schimmelbefall in der Wohnung / Haus
Das sollten auch Vermieter lesen

Es kommt schon vor, dass die Bewohner einer Wohnung den Schimmel an den Wänden selbst zu verantworten haben. Wenn ich das bei Ihnen so feststelle, sage ich das auch, ohne Wenn und Aber. Viele Schimmelschäden in Wohnunen entstehen jedoch durch handwerkliche Fehler im Zuge von energetischen Sanierungen oder durch Planungsfehler.

Streiten Sie sich besser nicht
Wenn ihr Vermieter behauptet Sie lüften falsch, ist ein langwieriger Gerichtsstreit nicht gut. Oder glauben Sie, dass Sie nach einem Gerichtsverfahren ein gutes Verhältnis zu Ihrem Vermieter bekommen. Wenn Ihnen nichts an der Wohnung liegt Ziehen Sie doch einfach aus, Ihre Gesundheit wird es Ihnen danken, bedenken Sie aber, was ein nicht geplanter Umzug kostet

Wenn Sie dort weiter wohnen wollen
sollten Sie sich einen Bausachverständigen hohlen. Keine Angst, es kostst zum Einen nicht viel und zum Anderen muss Ihr Vermieter die Kosten ersetzen wenn auch nur ein kleiner Fehler an der Wohnung zum Bauschaden durch Schimmel mit beigetragen hat. ( Verursacherprinzip). Sie müssen hierzu wissen, solange aus baulicher Sicht auch nur ein Mangel in de Mietsache vorhanden ist, sieht die Rechtsprechung den Vermieter in der Pflicht.

Ihr Vermieter sollte dankbar sein
Sie haben Ihm einen teuren Prozess eingespart und er bekommt auch gleich preiswert eine Aussage warum Schimmel entsteht und eine Handlungsanweisung wie die Bauschäden preiswert zu beheben sind.

Ein Sachverständiger hilft durch Sachverstand
Als Bausachverständiger für Schäden an Gebäuden habe ich ein fundiertes Wissen über Schimmelbefall durch Bauschäden oder durch mangelhafte Handwerksleistung.
Telefon: (0421) 43 48 27 28
Zurück zum Seiteninhalt